Wort davor: hoflich

Hoflichtkammer
Erklärung: Dienststelle zur Besorgung und Berechnung der Beleuchtung.
Wortbildungshinweis: zu Hof (VIII 4).

Wort danach: Hoflichtkämmerer

Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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