Wort davor: Höfler

Hofleute
vgl. Hufleute.

Hofleute (I)
Erklärung: auf dem Hof eines Grundherrn nach Hofrecht wohnende Leute.

Hofleute (I Spiegelstrich 1)
Erklärung: insbesondere Beisitzer im herrschaftlichen Gericht.
Hofleute (II)
Erklärung: die einen vollständigen Hof (II 4 b) besitzen.
Hofleute (III)
Erklärung: fürstliche Lehensleute am königlichen (fürstlichen) Hofe.
Hofleute (III Spiegelstrich 1)
Erklärung: Adelige.
Hofleute (IV)
Erklärung: Kriegsleute, Söldner.
Hofleute (V)
Erklärung: Spielleute, Musikanten.
Hofleute (VI)
Erklärung: städtische Angestellte.

Wort danach: hoflich

Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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