Wort davor: Hoflecker

Hoflehen

Hoflehen (I)
Erklärung: Ministerialenlehen.

Hoflehen (II)
Erklärung: bäuerliches Lehen.
Hoflehen (III)
Erklärung: Lehen an einem Hofamt, feudum aulicum.

Wort danach: Hoflehenamt

Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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