Wort davor: Hoflehenherr

Hoflehenrecht
Erklärung: das aus der Verlehnung eines Hofes (II 2) entspringende Recht.

Wort danach: Hoflehenrechtsbeisitzer

Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
- online verfügbar mit vielfältigen Recherchemöglichkeiten