Wort davor: Hoflehendienst

Hoflehengut

Hoflehengut (I)
Erklärung: dem königlichen böhmischen 1Hofgericht unterliegendes (Lehen-)Gut.

Hoflehengut (II)
Wortbildungshinweis: zu Hoflehen (II).

Wort danach: Hoflehenherr

Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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