Wort davor: Hoflaster

(Hoflastung)
Erklärung: Rechtsbelehrung durch einen Gerichtshof.
vgl. Hauptbürde, 2Hauptlaster, Hauptlastung, Last (IV 1).

Wort danach: Hofläufer

Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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