Wort davor: Hoflampenanzünder

Hofland

Hofland (I)
Erklärung: zu fürstlichem Hof (VIII 4) gehöriges Land.

Hofland (II)
Erklärung: zu einem herrschaftlichem Hof (II 2) gehöriges Land, in Eigenwirtschaft oder an Bauern ausgetan.

Wort danach: Hofländerei

Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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