Wort davor: Hoflaib

Hoflaiblein

Hoflaiblein (I)
Erklärung: kleines Brot für die fürstliche Tafel.

Hoflaiblein (II)
Erklärung: Brotlaib der Herrschaft.

Wort danach: Hoflakai

Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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