Wort davor: Hofkonferentialberatschlagung
Hofkonsens
Erklärung:
Zustimmung des Hofs (VIII 4).
- Belegtext:
daß ohne besonderen ... landesfürstlichen hofkonsens und bewilligung einige ... güter ... an die geistlichkeit weiter nicht verkauft ... [werden] dürfen
Datierung: 1716
Fundstelle: Grüll,FreihäuserLinz 297
Wort danach: Hofkonsistorialrat
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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