Wort davor: Hofkommandantenschaft
Hofkommerzienrat
Hofkommerzienrat (I)
Erklärung:
Behörde für das Kommerzwesen.
- Belegtext:
solten auch die ... fabriken und manufakturen an den hofcommercienrath übertragen ... werden
Datierung: 1765
Fundstelle: Kretschmayr-Walter III 239
Hofkommerzienrat (II)
Erklärung:
als Berufsbezeichnung bzw. Titel.
Wort danach: Hofkommissar
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
- online verfügbar mit vielfältigen Recherchemöglichkeiten