Wort davor: Hofkanzlist

Hofkapelle

Hofkapelle (I)
Erklärung: als kirchliches Gebäude und als Inbegriff der dabei tätigen Kleriker.
Hofkapelle (II)
Erklärung: fürstliche Musikkapelle.

Wort danach: Hofkapellenordnung

Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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