Wort davor: Hofkanzlist
Hofkapelle
- S. Goerlitz, Beiträge zur Geschichte der königlichen Hofkapelle (1936)
- Fr. Hausmann, Reichskanzlei und Hofkapelle unter Heinrich V. und Konrad III. (1956)
Hofkapelle (I)
Erklärung:
als kirchliches Gebäude und als Inbegriff der dabei tätigen Kleriker.
Hofkapelle (II)
Erklärung:
fürstliche Musikkapelle.
Wort danach: Hofkapellenordnung
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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