Wort davor: Hofkanzleipräsidium
Hofkanzleirat
Hofkanzleirat (I)
Erklärung:
Ratsmitglied der Hofkanzlei.
Hofkanzleirat (II)
Erklärung:
Kollegium der Hofkanzlei.
- Belegtext:
solle ... unser ... obriste canzler mit berathschlagen unsers kgl. böheimb. hofcanzleiraths in corpore ... ein taugliches ... subjectum ... vorschlagen
Datierung: 1719
Fundstelle: Fellner-Kretschmayr III 302
Faksimile
- digitalisiert im Rahmen von "austrian literature online (ALO)"
- Belegtext:
alle advokaten, agenten und sollicitatorn sollen sich der auskundschaft der ... geheimnüssen des hofkanzley-raths enthalten
Datierung: 1762
Fundstelle: Kretschmayr-Walter III 162
Wort danach: Hofkanzleiregistratursadjunkt
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
- online verfügbar mit vielfältigen Recherchemöglichkeiten