Wort davor: Hofkanzleidiener
Hofkanzleiexpeditor
- Belegtext:
[Bestätigung der den Gebrüdern] P. und H.J., erzh. hofkanzleiexpeditor [verliehenen Adelsfreiheit]
Datierung: 1583
Fundstelle: ZFerd.3 19 (1875) 98
Wort danach: Hofkanzleihaus
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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