Wort davor: Hofkammergericht

Hofkammergut
Erklärung: der freien Verfügung des Landesfürsten unterliegendes Vermögen.
Wortbildungshinweis: zu Hof (VIII 4).

Wort danach: Hofkammergutachten

Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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