Wort davor: Hofkämmerei

Hofkammereidespflicht
Erklärung: Diensteid der Angehörigen der Hofkammer (I).

Wort danach: Hofkämmereiverlag

Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
- online verfügbar mit vielfältigen Recherchemöglichkeiten