Wort davor: Hofjunkerstelle
Hofjurisdiktion
Erklärung:
von einem Hof (VIII 4) ausgeübte Gerichtsbarkeit.
- Belegtext:
eine besondere foermliche hof-jurisdiktion und rechts-instanz ist [bei dem herzogthum] nicht errichtet
Datierung: 1784
Fundstelle: Bachmann,PfalzZwbrStaatsR. 41
Faksimile
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- Belegtext:
verlobte ohne unterschied, ob sie soldaten sind, oder zu einer hofjurisdiction gehoeren, muessen sich gehoerig proclamiren lassen
Datierung: 1806
Fundstelle: Roman,BadKirchR. 285
Wort danach: Hofjustiz
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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