Wort davor: Hofjüngerin

Hofjungfer

Hofjungfer (I)
Erklärung: wie Hofjungfrau (I).

Hofjungfer (II)
Erklärung: Mädchen, das als Trauzeuge bei der Trauung mit in die Kirche zog.

Wort danach: Hofjungfrau

Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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