Wort davor: Hofhalte
hofhalten
hofhalten (I)
Erklärung:
vom (jeweiligen) standesgemäßen Aufenthalt einer hochgestellten Person.
- Belegtext:
wo dann sein kunicklich majestat auf denselben tag hof helt
Datierung: 1478
Fundstelle: SchlesLehnsUrk. I 222
- Belegtext:
darynnen derselb kunig hof hielt
Datierung: um 1514
Fundstelle: Weißkunig 8
- Belegtext:
in der stat C. hat mein ... herrschaft ... gewonlichen ir furstlich hofhaltung ... so i.gn. ... nit hof halten, so haben i.gn. des orts iren obristen haubtman
Datierung: 1531
Fundstelle: QKulmbach 267
- Belegtext:
landpfleger ... die ... zu Vindobona hof hielten
Datierung: 18. Jh.
Fundstelle: Fuhrmann,Öst. I 21
hofhalten (I Spiegelstrich 1)
Erklärung:
substantiviert.
vgl.
Hof (II 9).
hofhalten (II)
Erklärung:
Unterkunft gewähren.
hofhalten (III)
Erklärung:
eine Gasterei veranstalten.
- Belegtext:
es soll kain layenkeller kainem des gottshauß knecht weitter einschenken dan ein becher mit weinn ... vßgenommen wan man hoff helt, so mag der layenkeller denen so es bedörffen, zum andernmal ... einschenken
Datierung: 1558
Fundstelle: Reyscher,Stat. 334
Faksimile
hofhalten (IV)
Erklärung:
vor Gericht ziehen.
Wort danach: Hofhaltung
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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