Wort davor: Hofhalte

hofhalten

hofhalten (I)
Erklärung: vom (jeweiligen) standesgemäßen Aufenthalt einer hochgestellten Person.

hofhalten (I Spiegelstrich 1)
Erklärung: substantiviert.
vgl. Hof (II 9).
hofhalten (II)
Erklärung: Unterkunft gewähren.
hofhalten (III)
Erklärung: eine Gasterei veranstalten.
hofhalten (IV)
Erklärung: vor Gericht ziehen.

Wort danach: Hofhaltung

Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
- online verfügbar mit vielfältigen Recherchemöglichkeiten