Belegtext:
im pfall, da ein geschworen des hofs seine hofsgutgüter verkaufen wolle, die solle er erstlich dem lehnherrn ... für den geschworen anpieten Datierung: 1577
Region/Autor/Textsorte:
Mittelrhein
Fundstelle:GrW. II 660
Faksimile Informationen zur Quellevom Heidelberger Hypertextserver (HDHS)