Wort davor: Hofgoldsticker
Hofgottesdienst
Wortbildungshinweis: zu
Hof (VIII 4).
- Belegtext:
daß ... derjenige [prediger], welcher zugleich den hof-gottesdienst versieht, oder bey dem die [fürstliche] wittib ... zur kirche ... geht, von ihr praesentirt werden darf
Datierung: 1754
Fundstelle: Moser,Hofr. I 631
Faksimile
- digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)
- Belegtext:
von selbiger [civilliste] werden bestritten: ... der gesammte aufwand für ... den katholischen und evangelischen hofgottesdienst
Datierung: 1831
Fundstelle: QStaatsR. I 175
Wort danach: Hofgraf
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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