Wort davor: Hofgespann

Hofgespinst
Erklärung: Spinnwerk, das an den herrschaftlichen Hof (II 2) abgeliefert werden muß.

Wort danach: Hofgestelz?

Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
- online verfügbar mit vielfältigen Recherchemöglichkeiten