Wort davor: Hofgesellschaft
hofgesessen
- Belegtext:
hofgesessen nennt man diejenigen einwohner des stifts auf dem lande, die einen eigenthümlichen hof oder stäte haben, und also wehrfester sind
Fundstelle: Klöntrup,Osnabr. II 172
- Fundstelle: DWB. IV 2 Sp. 1679
Wort danach: hofgesetzmäßig
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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