Wort davor: Hofsgeschworene

Hofgeselle

Hofgeselle (I)
Erklärung: jemand vom 1Hofgesinde.
vgl. Hofselle.

Hofgeselle (II)
Erklärung: Angestellter in einem größeren Geschäft, besonders in Holzhandlung.

Wort danach: Hofgesellschaft

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