Wort davor: Hofgeringe

1Hofgesäße
Erklärung: der in einem Hof (II 4) - etwa zur Miete - wohnt, Inmann.

Wort danach: 2Hofgesäße

Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
- online verfügbar mit vielfältigen Recherchemöglichkeiten