Wort davor: Hofgerichtsverwaltung
Hofgerichtsverwandte
Erklärung:
Angehöriger eines 1Hofgerichts (V).
- Belegtext:
[Herzog J. hat] im anfang s.f.g. regierung kein mal selbst das hofgericht besessen, viel weniger die eide von den hofgerichtsverwandten in eigener person genommen
Datierung: 1585
Fundstelle: QFBrschw. XIV 20
Wort danach: Hofgerichtsvisitationsrezeß
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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