Wort davor: Hofgerichtsbrauch
Hofgerichtsdelegation
Erklärung:
badische Gerichtsbehörde.
- Belegtext:
hat das ... personale [der aufgelösten standes- und grundherrlichen justizkanzleyen], unter dem namen einer großherzoglichen hofgerichtsdelegation, in civil-
und criminalsachen die bisher geuebte gerichtsbarkeit ordnungsmäßig fortzusetzen
Datierung: 1813
Fundstelle: SammlBadStBl. I 516
Wort danach: Hofgerichtsdiener
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