Wort davor: Hofgepränge
Hofsgerechtigkeit
vgl.
Hofrecht (I).
Hofsgerechtigkeit (I)
Erklärung:
die einem Hof (II 2) zustehende Berechtigung.
Hofsgerechtigkeit (II)
Erklärung:
das in einem Hof (II 2 b β) geltende Recht.
- Belegtext:
da ein havesman seite ... up einem havesgude unbelent ..., soll de hoffher vermoge havesgerchticheit datselvige guedt jar und dach to sich nemen
Datierung: 1508
Fundstelle: Steinen,WestfGesch. IV 110
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- Belegtext:
was unsere vorfahren und abgelebte geschworen dieses hoffs ..., derenselben hoffsgerechtigkeit dahier zu K. betreffend ... recht und bräuchlich ... gehalten ... haben
Datierung: 1732
Fundstelle: BeitrEssen 20 (1900) 183
Hofsgerechtigkeit (III)
Erklärung:
Berechtigung gegenüber einem Hof (II 2).
- Belegtext:
wenn sie aber ... darin [in der Erfüllung ihrer Leistungspflicht] saumhaftig fallen, so entsetzen sie sich ihres erbes an den gutern und aller hoffesgerechtigkeit
Datierung: 1717
Fundstelle: Steinen,WestfGesch. I 1815
Wort danach: Hofgereite
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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