Wort davor: Hofgepränge

Hofsgerechtigkeit
vgl. Hofrecht (I).

Hofsgerechtigkeit (I)
Erklärung: die einem Hof (II 2) zustehende Berechtigung.

Hofsgerechtigkeit (II)
Erklärung: das in einem Hof (II 2 b β) geltende Recht.
Hofsgerechtigkeit (III)
Erklärung: Berechtigung gegenüber einem Hof (II 2).

Wort danach: Hofgereite

Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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