Wort davor: Hofgedingspräsident
Hofgedingschreiber
Erklärung:
Schreiber des Hofgedinges (I 1).
- Belegtext:
hoffsschultheißen pro acceptione juramenti ein halber goltgulden. hoffgedingschreiberen für das protocollum ... ein halber rthr. oder sonst nach bewandnüß der sachen
Datierung: 1751
Fundstelle: NrhArch. 7 (1870) 323
Wort danach: Hofgedingverordnung
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