Wort davor: Hofgärtnerswohnung

Hofgäumel
Erklärung: Aufseher, Verwalter eines Hofes.
vgl. Hofgäumlein.

Wort danach: Hofgäumelamt

Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
- online verfügbar mit vielfältigen Recherchemöglichkeiten