Wort davor: Hofgabe
Hofgalatag
Wortbildungshinweis: zu
Hof (VIII 4).
- Belegtext:
daß aber die reiche stickerei und porthen bei denen neuen lieveréen zu allen zeiten, auch an denen hofgallatägen ganzlich verbothen ... werde
Datierung: 1749
Fundstelle: Kretschmayr-Walter II 397
Wort danach: Hofgarbe
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
- online verfügbar mit vielfältigen Recherchemöglichkeiten