Wort davor: Hoffnungsvertrag
Hoffolge
Hoffolge (I)
Wortbildungshinweis: zu
Hof (II 2).
Hoffolge (II)
Wortbildungshinweis: zu
Hof (VIII 4).
- Belegtext:
hoffolge... die verbindlichkeit, einem fürstlichen hofe in gewissen fällen folgen zu müssen
Datierung: 1775
Fundstelle: Adelung II 1239
Faksimile
- digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)
- Belegtext:
die hoffolge, das sind solche dienste, die erfordert werden, entweder den fuersten selbst, oder sein gefolge von einem ort zum andern zu bringen
Datierung: 1780
Fundstelle: Gabcke,DorfBauernR. 161
- Belegtext:
unter der hoffolge versteht man: 1. alle hofbedienten und überhaupt alle diejenigen, welche zum hoflager gehören
Datierung: 1783
Fundstelle: Scheidemantel,Repert. II 463
Wort danach: hoffränkisch
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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