Belegtext:hoffnungskauf, wann der kauf künftiger erträgnisse für einen ordentlichen kaufvertrag, und wann er für einen glücksvertrag zu halten sey Datierung: 1811
Fundstelle:ÖstABGB. Reg. p. 79
Faksimile
- digitalisiert vom Max-Planck-Institut für europäische Rechtsgeschichte