Wort davor: Hofflur

Hoffnung

Hoffnung (I)
Erklärung: in Bezug auf Erwerb eines Rechts.

Hoffnung (I Spiegelstrich 1)
Erklärung: insbesondere vom Hoffnungskauf.
Hoffnung (I Spiegelstrich 2)
Erklärung: bergmännisch.
vgl. höfflich.
Hoffnung (II)
Erklärung: in Bezug auf eine erwartete rechtliche Entscheidung.

Wort danach: Hoffnungsbau

Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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