Wort davor: Hofflur
Hoffnung
Hoffnung (I)
Erklärung:
in Bezug auf Erwerb eines Rechts.
- Belegtext:
mich des ... anfalles, und mit namben alles rechten, hofnunge, zuversicht ... verziegen
Datierung: 1359
Fundstelle: Lünig,CJFeud. II 107
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- digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)
- Belegtext:
da sie ein hoffenung hetten zu irem veterlichen erben und muterlichen angefelle
Datierung: 1400
Fundstelle: LeipzigSchSpr. 407
- Belegtext:
in der pflichtung mit geding ist allein die hoffnung schuldig und die sellen hoffnung senden wir zu dem erben
Datierung: 1436 (ed. 1516)
Fundstelle: Klagsp.(Brant) 67
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- in DRQEdit
Hoffnung (I Spiegelstrich 1)
Erklärung:
insbesondere vom Hoffnungskauf.
Hoffnung (I Spiegelstrich 2)
Erklärung:
bergmännisch.
vgl.
höfflich.
Hoffnung (II)
Erklärung:
in Bezug auf eine erwartete rechtliche Entscheidung.
- Belegtext:
in rechtlicher hoffnung
Datierung: 1543
Fundstelle: HönggMeierg. 30
- Belegtext:
darzu were er in hoffnung, das B. in zu Zúrich, daselpst er inn an rat geschriben..., berechten sóllte
Datierung: 1546
Fundstelle: HönggMeierg. 36
Wort danach: Hoffnungsbau
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
- online verfügbar mit vielfältigen Recherchemöglichkeiten