Wort davor: hoffärtig
hoffärtigen
Erklärung:
hoffärtig sein.
- Belegtext:
sullent unsere bürger ... unserm scholthissen und scheffen ... nit hoifferdigen noch überlaufen noch si smehen
Datierung: 1400
Fundstelle: TrierWQ. 17
[weitere Angaben: hierher?]
- Fundstelle: Lexer I 1318
- Fundstelle: MhdWB. III 259
Wort danach: Hoffartsmandat
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
- online verfügbar mit vielfältigen Recherchemöglichkeiten