Wort davor: Hoffarbe

Hoffart
sprachliche Erläuterung: aus mhd. ho-chvart.

Hoffart (I)
Erklärung: Hochmut.
Hoffart (II)
Erklärung: äußere Pracht, Aufwand.

Wort danach: Hoffartsbußengericht

Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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