Wort davor: Hoffalkenmeisterstelle
Hofsfall
Hofsfall (I)
Erklärung:
Erbfall bezüglich eines Hofes (II 2).
Hofsfall (I 1)
Erklärung:
Heimfall an den Verleiher.
- Belegtext:
so mogen die andren sin mithaften den twyfaltigen zins richten ... doch ... vor dem hoffall
Datierung: 1439
Fundstelle: Branger,Walser 99
- Belegtext:
da nit zinst, darnach der hoffall nach ludt des briefs
Datierung: 1514
Fundstelle: JbGraubünden 40 (1910) 30
Hofsfall (I 2)
Erklärung:
Erbfolge der Verwandten.
- Belegtext:
es seien allhie die burgergütter zur V. und auch der gemein hobsfall des hinderfelligen rechtens und fallen nach absterben ohne leibserben hinder sich zum rechten geblüt
Datierung: 1574
Fundstelle: LuxembW. 259
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Hofsfall (II)
Erklärung:
Todfallsabgabe bezüglich eines Hofes (II 2).
- Belegtext:
hobsleute ... müssen ... bei absterben des hobsmanns ... dem herren eine erkäntlichkeit an geld entrichten ... und heiszet den hobs- oder lehnfall dingen
Datierung: 1730
Fundstelle: Steinen,WestfGesch. II 410
Wort danach: hoffällig
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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