Wort davor: Hofer

Hoferbe

Hoferbe (I)
Erklärung: 2Erbe, der den Hof (II 4) übernimmt.

Hoferbe (II)
Erklärung: erbgesessener Bürger des Reichshofs Westhofen.

Wort danach: Hoferbgericht

Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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