Wort davor: hofeigen
Hofeimer
- Belegtext:
so vil brauer zu S. sein ..., mussen jglicher einen hofeimer birs ins ampt ... geben
Datierung: 1516
Fundstelle: ErbbLangensalza 70
Wort danach: Hofeinkäufer
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
- online verfügbar mit vielfältigen Recherchemöglichkeiten