Wort davor: Hofdiu
Hofdomänenkammer
- Belegtext:
unsere saemmtlichen domainen, mit ausnahme der forsten, werden vom 1. juny dieses jahrs an, durch eine hof-domainenkammer verwaltet
Datierung: 1824
Fundstelle: SammlBadStBl. I 55
Wort danach: Hofdomänenkammergut
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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