Wort davor: Hofdeich

Hofdekret

Hofdekret (I)
Erklärung: im Namen des Kaisers vom Reichsvizekanzler an den Reichstag gerichtetes Dekret, wenn wegen Abwesenheit des Prinzipalkommissarius kein Kommissionsdekret erlassen werden kann.

Hofdekret (II)
Erklärung: in den österreichischen Ländern landesfürstliches (kaiserliches) Dekret an eine Hofstelle.

Wort danach: höfden

Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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