Hofbürger
Erklärung:
Bürger, der keinen Anteil am Gemeindenutzen hat und an den Abgaben der Altbürger nicht teilnimmt.
Wortbildungshinweis: zu
Hof (VIII 4).
Wort danach: Hofsbürgermeister
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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