Wort davor: Hofbube

Hofsbuch

Hofsbuch (I)
Erklärung: amtlich geführtes Buch zur Verzeichnung der Zinspflichtigen eines Hofes (II 2) und ihrer Leistungen, Sonderform (oder Ersatz) eines bäuerlichen Weistums.
Hofsbuch (II)
Erklärung: Buch zur Verzeichnung der Diener eines fürstlichen Hofes (VIII 4).

Wort danach: Hofbuchbinder

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