Wort davor: Hofbube
Hofsbuch
Hofsbuch (I)
Erklärung:
amtlich geführtes Buch zur Verzeichnung der Zinspflichtigen eines Hofes (II 2) und ihrer Leistungen, Sonderform (oder Ersatz) eines bäuerlichen Weistums.
- Belegtext:
diß ist das alte weißdumb der gerechtigkeit des fronhoffs zu Flittart, auß dem alten hoffs buech ... extrahirt
Datierung: 1409
Fundstelle: NrhAnn. 148 (1949) 145
- Belegtext:
[Kaufschließende sollen] comen ... byden clerc ende hofboec
Datierung: 1428
Fundstelle: Rosa,Mem. 7
- Belegtext:
auf ... eingeführte klag ... verhörung eingelegten hoffbuchs
Datierung: 1554
Fundstelle: AppenzUB. VI 310
- Belegtext:
copia ... aus dem hobsbuch extrahiret
Datierung: 1590
Fundstelle: RhW. II 1 S. 288
Informationen zur Quelle vom Heidelberger Hypertextserver (HDHS)
- Belegtext:
demnach ... gutgefunden ..., dass ... alle ... hoffesleute ... in diesem neuaufgerichteten ... hoffsbuch wieder eingetragen
Datierung: 1717
Fundstelle: Steinen,WestfGesch. I 1818
- Fundstelle: Hausmann,HofgElberf.
Hofsbuch (II)
Erklärung:
Buch zur Verzeichnung der Diener eines fürstlichen Hofes (VIII 4).
Wort danach: Hofbuchbinder
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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