Wort davor: Hofbeschauschreiber
Hofbescheid
Erklärung:
Erledigung, Antwort eines Hofes (VIII 4), mit dem Nebensinn freundlicher, aber unzuverlässiger Worte (oder vor der Tür, auf dem Hof
(IV 1) ?).
vgl.
Hofantwort.
- Belegtext:
[es wird ein Heirats- und Vergleichsantrag gestellt] aber es wolt die pratik nit angeen, dann es wardt der guet grave F. ein solich man, das niemands sein wolt. derhalben folgt ein hofbeschaidt
Datierung: 16. Jh.
Fundstelle: ZimmernChr. IV 114
- Datierung: 1666
Fundstelle: ZSprV. 37 (1922) 64
- Belegtext:
ist durch hofbescheid ... befohlen worden
Datierung: 1796
Region/Autor/Textsorte:
Wien
Fundstelle: v.Berg,PolR. VI 1 S. 626
- Fundstelle: DWB. IV 2 Sp. 1660
- Fundstelle: SchweizId. VIII 219
Faksimile
- digitalisiert in der Onlineversion des Schweizerischen Idiotikons
Wort danach: Hofbeschwerde
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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