Wort davor: Hofbaubuchhaltereibericht
Hofsbauer
Hofsbauer (I)
Erklärung:
der von einem Hof (II 2) ein Gut in Bestand (IV), besonders zu Landsiedelleihe, genommen hat.
- Belegtext:
wer landsiedelgut jemand geliehen hette zu landsiedelrechten, ... ist es ..., dass derselbe es selbsten nutzen ... will, ... soll er bringen das gelt, als der hof oder pachtherr, dem hofbauren
Datierung: 1461
Region/Autor/Textsorte:
Wetterau
Fundstelle: GrW. III 417
Faksimile
Informationen zur Quelle vom Heidelberger Hypertextserver (HDHS)
- Belegtext:
der freihof zu V. ... ist unser cent dergestalt befreiet, daß der beständner oder hofbauer die ... centgericht ... nicht zu besuchen ... schuldig
Datierung: 1663
Fundstelle: WürzbZ. I 1 S. 470
Faksimile
- Datierung: 1736
Fundstelle: Cramer,Neb. 82 S. 51
Hofsbauer (II)
Erklärung:
Bauer, der einen Hof (II 4) hat.
Hofsbauer (III)
Erklärung:
Bauer, der einem Hof (II 2) hofrechtlich zugehört.
Wort danach: Hofbäuerin
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
- online verfügbar mit vielfältigen Recherchemöglichkeiten