Wort davor: Hofbarbiergeselle
Hofbau
Hofbau (I)
Erklärung:
Fronarbeit für Hofbau (II), von diesem nicht scharf zu trennen.
Hofbau (II)
Erklärung:
das zu einem Hof (II 2) gehörige, mit Hilfe von Hofbau (I) bewirtschaftete Land
und ein solcher landwirtschaftlicher Betrieb.
- Belegtext:
die abbttissin [soll] dem A.M. leichen ... ain halbs lechen auz jrem hofpaw
Datierung: 1484
Fundstelle: MBoica XVII 221
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- in Google Books
- Belegtext:
soll es mit den sitzen, sedlhöfen und hofpeuen wie die ... hergebracht sind auch gehallten werden
Datierung: 1553
Fundstelle: BairFreibf. 244
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- digitalisiert im Rahmen von "austrian literature online (ALO)"
- Belegtext:
zu dem adenlichen schloss- und hofbau ... gehörig
Datierung: 1600
Fundstelle: Knapp,BeitrRWG. 329
- Belegtext:
mag alsdann ein jeder hofmarchsherr einen grossen oder kleinen hofbaw ... wol anstellen
Fundstelle: BairLR. 1616 S. 302
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- digitalisiert in Kooperation mit der Universitätsbibliothek Heidelberg
- Belegtext:
mag die herrschaft den hofbau ihrer gelegenheit nach wol bestellen, ... welcher jedoch über die gebühr nicht zu erweiteren ist
Datierung: 1756
Fundstelle: CMax. II 11 § 11
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- digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)
- Belegtext:
der hofbau ist nunmehr auf 4 teil abgeteilt, welche nachfolgende besitzer zu genießen haben
Datierung: 1779
Fundstelle: QFAgrG. II 59
Hofbau (III)
Erklärung:
wie Hof (II 9 a).
Wort danach: Hofbauamt
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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