Hofsbann
Hofsbann (I)
Erklärung:
Bannbezirk eines Hofes (II 2), bestehend aus (Haupt-)Hof und zugehörigen Ortschaften.
vgl.
Hofbezirk.
Wort danach: Hofbannsbrauch
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
- online verfügbar mit vielfältigen Recherchemöglichkeiten