Hofart
Erklärung:
von einem Hof (II 2) herrührendes Landstück.
vgl.
Hofacker,
Hofbreite,
Hofflur.
Wortbildungshinweis: zu
Art (II 1).
Wort danach: Hofsartikel
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
- online verfügbar mit vielfältigen Recherchemöglichkeiten