Wort davor: Hofsannahme
Hofsannehmer
Erklärung:
der einen Hof (II 4) empfängt und übernimmt.
- Belegtext:
die [übrigen] kinder ... koennen nach dem tode der eltern aus dem hofe von dem hofsannehmer und besitzer nichts weiter fordern [als das vom Vater Festgesetzte]
Datierung: 1798
Fundstelle: Hagemann,PractErört. I 198
Wort danach: Hofanordnung
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