Wort davor: Hofadel

Hofadvokat
Erklärung: "ein Advocat, welcher mit diesem Titel auch das Recht erhalten hat, bey einem Hofgerichte oder einem andern höhern Gerichte zu practiciren" 1775 Adelung II 1233.
vgl. Hofgerichtsadvokat.

Wort danach: Hofadvokatendienst

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