Wort davor: Hochzeitsverleger
Hochzeitwein
Erklärung:
zu einer Hochzeit (II) erbetener Wein.
- Belegtext:
zu solchen ausartungen gehören vorzüglich die ansprüche auf stütz- oder hochzeitweine, wenn reisende dießerhalb angehalten, oder solche gaben auch von anderr persohnen ... erpresst werden
Datierung: 1813
Fundstelle: SchweizArchVk. 8 (1904) 99
Wort danach: Hochzeitweiset
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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